Hasskriminalität

Der Begriff Hasskriminalität beschreibt Straftaten, die politisch motiviert sind und sich gegen (vermutete) Angehörige einer Gruppe richten.

Handlungsleitend bei der Ausübung der Straftat ist das Kriterium der Gruppenzugehörigkeit. Diese muss nicht tatsächlich vorliegen, um eine Tat als Fall von Hasskriminalität zu werten. Es reicht aus, wenn der/ die Täter_in glaubt, dass die Betroffenen dieser Gruppe angehören. Hasskriminalität richtet sich gegen Menschen, Gegenstände, Institutionen oder Objekte wie z.B. Wohnungen. Bei den Betroffenen handelt es sich Gruppen, die in der Wissenschaft im Syndrom von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erfasst werden, z.B. Menschen mit einer anderen Hautfarbe oder Obdachlose.

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Hilfe für Betroffene von rechter Gewalt

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