Diskriminierung bezeichnet die ungerechte und ungleiche Behandlung sowie Herabwürdigung von Gruppen bzw. Individuen.
Es handelt sich hierbei um ein Verhalten, das auf Vorurteilen beruht. Diese Vorurteile werden gegenüber Gruppen und Einzelpersonen angewendet, die innerhalb einer Gesellschaft aufgrund bestimmter (auch zugeschriebener) Merkmale ausgegrenzt werden.
Menschen werden u.a. aufgrund folgender Zuordnungen diskriminiert:
- Geschlecht / sexuelle Orientierung
- Herkunft / Abstammung / „Herkunft“
- Religion / politische Anschauung
- körperliche oder geistige Fähigkeiten / körperliches Erscheinungsbild
- soziale Herkunft / Sprache / Alter
Es gibt verschiedene Ebenen von Diskriminierung:
Individuelle Diskriminierung wird durch einzelne Akteur_innen ausgeübt und basiert in den meisten Fällen auf Vorurteilen. Beispiel: Ein_e Arbeitgeber_in stellt eine_n Auszubildende_n nicht ein, da diese_r einen so genannten Migrationshintergrund hat.
Institutionelle Diskriminierung bezieht sich auf Strukturen und Praktiken, die sich aus „normalen“ (Entscheidungs-)Abläufen und Routinen in Organisationen und Institutionen ergeben, wie z.B. Schulempfehlungen. Direkte institutionelle Diskriminierung meint regelmäßige, absichtlich durchgeführte Handlungen, indirekte alle institutionellen Vorkehrungen, die Angehörige bestimmter Gruppe ausschließt bzw. negativ trifft (z.B. Anwendung gleicher Regeln, die bei verschiedenen Gruppen grundsätzlich ungleiche Chancen ihrer Erfüllung zur Folge haben).
Strukturelle Diskriminierung meint eine ungleiche Behandlung, die in der Struktur und Ausgestaltung der Gesellschaft begründet sind. Diese zeigt sich beispielsweise in Arbeitsverboten oder in Bezug auf den Familiennachzug.