Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Diese Chronik rechter Vorfälle informiert über rassistische und rechtsmotivierte Aktivitäten in Baden-Württemberg. Hierbei werden Gewalttaten ebenso wie Nötigung, Sachbeschädigung und Propagandadelikte berücksichtigt. Es ist jedoch von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen, da nicht alle Taten angezeigt werden bzw. an die Öffentlichkeit gelangen. Hin und wieder wird die rechtsgerichtete Motivation einer Tat nicht als solche benannt. In diesem Fall spielt die Wahrnehmung der Betroffenen eine wichtige Rolle bei der Einordnung der Delikte. Taten, bei denen die Beratungsnehmer_innen um eine vertrauliche Behandlung bitten, werden nicht veröffentlicht.
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Volksverhetzung § 130 StGB
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Ein 74-Jähriger geriet in der Straße "Riedlepark" mit einem 43-Jährigen und einer 20 Jährigen in Streit, scheinbar wegen der Parksituation. Er beleidigte die Beiden rassistisch und wollte mit einem Kennzeichenschild auf deren Auto einschlagen. Nachdem sie das verhindern konnten, versuchte der Mann zudem den 43-Jährigen zu beißen.
Zwischen dem 11.-14.02.2022 wurden auf einen Fußweg der Spittelbergstraße vor einem Kindergarten zwei große Hakenkreuze aufgesprüht.
Von einem Mitarbeiter einer weiterführenden Schule in der Walkürenstraße wurde an einer Toilettentür ein gemaltes Hakenkreuz und ein Schriftzug festgestellt, der auf ein "schädigendes Ereignis" hindeutete. Laut besonders geschultem Personal der Polizei ging keine konkrete Gefahr für die Schüler_innen und Lehrkräfte aus. Bereits am Morgen des 11.02.2022 kam es einem ähnlichen Vorfall. Die Polizei prüft einen möglichen Zusammenhang.
Im Zuge einer Versammlung aus dem Spektrum der Pandemieleugner_innen wurde von einer Person der "Hitlergruß" gezeigt.
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Sachbeschädigung § 303 StGB
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen