Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Diese Chronik rechter Vorfälle informiert über rassistische und rechtsmotivierte Aktivitäten in Baden-Württemberg. Hierbei werden Gewalttaten ebenso wie Nötigung, Sachbeschädigung und Propagandadelikte berücksichtigt. Es ist jedoch von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen, da nicht alle Taten angezeigt werden bzw. an die Öffentlichkeit gelangen. Hin und wieder wird die rechtsgerichtete Motivation einer Tat nicht als solche benannt. In diesem Fall spielt die Wahrnehmung der Betroffenen eine wichtige Rolle bei der Einordnung der Delikte. Taten, bei denen die Beratungsnehmer_innen um eine vertrauliche Behandlung bitten, werden nicht veröffentlicht.
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Volksverhetzung § 130 StGB
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Laut einem Bericht auf dem "Infoportal Tueinfo" gab es am Wohnprojekt "Münze" einen rechten Angriff:
"In der Nacht vom 22.01 auf den 23.01.2022 randalierten Jugendliche und junge Erwachsene am Tübinger Wohnprojekt „Münze“. Sie rissen ein Transpi und Plakate herunter und riefen im Zuge dessen auch rechte Parolen. Ein Teil von ihnen griff kurz danach in der Bursagasse höhe Porto Pino eine kleine Gruppe Antifaschist:innen mit Flaschen und Fäusten an. Als mehr Leute dazu strömmten flohen sie über die Platanenallee und wurden beim Betreten des Geländes der Burschenschaft Germania in der Neckarhalde gesehen. Dort fand eine Veranstaltung statt."
Im Zuge einer Versammlung aus dem Spektrum der Pandemieleugner_innen zeigte ein Versammlungsteilnehmer den "Hitlergruß" und wurde laut Polizeimeldung wegen Volksverhetzung angezeigt.
Am Schillerplatz fand eine AfD-Veranstaltung statt, gegen die es am Stauffenbergplatz Gegenprotest gab. Die Polizei ermittelt gegen eine Person wegen einer Sachbeschädigung an einer Fahne eines Teilnehmers. Der mutmaßliche Täter dürfte laut Polizeimeldung "dem rechten Lager zuzurechnen sein".
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
Vor einem Lebensmitteldiscounter in der Werastraße kam es laut Polizeimeldung zwischen einem Mann und zwei Jugendlichen zu einem verbalen Streit, in dessen Verlauf der Mann seine Füße seitlich zusammenschlug und den "Hitlergruß" zeigte.
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB
Zwischen dem 19.-20.01.2022 wurde auf eine Wand einer Unterführung zwischen Barbarossastraße und Graf-von-Soden-Platz ein großes Hakenkreuz gesprüht.