Asyl/-recht

Das Recht auf Asyl war – aus den Erfahrung der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) heraus – lange Zeit fester Bestandteil der politischen Identität der Bundesrepublik Deutschland und ihres Grundgesetzes (Art. 16).

Anerkennungsgründe für Asyl sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention: „Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“.

Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre stieg die Zahl der Asylanträge in Deutschland deutlich an. Dies sorgte für einen Wandel des politischen Klimas. Die Devise „Das Boot ist voll“ machte die Runde und es begann eine Debatte über „Scheinasylanten“ und „echte Flüchtlinge“. Diese Debatte wurde von massiven Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte wie etwa in Mölln oder Rostock-Lichtenhagen begleitet (siehe auch Rechte Gewalt). In der politischen und gesellschaftlichen Debatte wurde der Ruf nach Einschränkung des Asylrechts immer lauter. In dieser aufgeheizten Atmosphäre beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und der oppositionellen SPD eine Einschränkung des Grundrechts auf Asyl (Art. 16a). Insbesondere die Einführung der Drittstaatenregelung beschnitt das Grundrecht auf Asyl massiv.

Im Zuge einer gestiegenen Zahl an Flüchtlingen vor allem aus dem Nahen Osten und Afghanistan wurde seit Mitte der 2010er erneut über eine Verschärfung des Asylrechts debattiert. Im März 2016 trat das so genannte „Asylpaket II“ mit diversen Neuerungen in Kraft. Unter anderem wurde der Familiennachzug massiv beschränkt.