Antidiskriminierungsarbeit

2006 wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlassen. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de) ist es das Ziel des Gesetzes, „rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind, zu verhindern oder zu beseitigen“. Wenn durch Arbeitgeber_innen, Behörden und andere Institutionen oder private Personen gegen diese Diskriminierungsverbote verstoßen wird, haben die Betroffenen das Recht, juristische Mittel zu ergreifen. Die Arbeit von Antidiskriminierungsstellen stützt sich größtenteils auf das AGG.

Beratungsstellen in der Antidiskriminierungsarbeit arbeiten zu verschiedenen Themen (Sexismus, Rassismus, etc.) und haben oft Schwerpunkte. Es handelt sich oft um Selbstorganisationen von Betroffenen. Die meisten der Beratungsstellen sind im zivilgesellschaftlichen Bereich angesiedelt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet eine (evtl. nicht vollständige) Liste unterschiedlicher Beratungsstellen (http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Beratung_Moeglichke...).