Die Todesopfer rassistischer Gewalt nicht vergessen!

Datum: 
Mittwoch, 13.03.2019
Veranstaltungsort: 
Stuttgart

- Gedenk- und Diskussionsveranstaltung -
Mittwoch, 13. März 2019 (19:00 – 21:00 Uhr) | Stuttgart
im Hotel Silber (Dorotheenstraße 10, 70173 Stuttgart)

Anmeldung nicht erforderlich!

Opferberatungsstellen erinnern mit einer Gedenk- und Diskussionsveranstaltung an den rassistischen Brandanschlag in der Stuttgarter Geißstraße vor 25 Jahren.

Zu einer Erinnerungsveranstaltung für die Menschen, die 1994 durch den rassistischen Brandanschlag auf das Mehrfamilienhaus in der Stuttgarter Geißstraße 7 starben, lädt die baden-württembergische Beratungsstelle für Betroffene von rechter Gewalt LEUCHTLINIE zusammen mit dem Bundesverband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) am 13. März 2019 um 19 Uhr in das Stuttgarter Hotel Silber ein.

Ante B. (60), Ljuba B. (55), Zuzanna M. (57), Athina S. (24), Kristina S. (2), Nebahat S. (27), ihre Tochter Aynül S. (4) und ihr ungeborenes Kind starben in der Nacht vom 15. zum 16. März 1994 bei einem Brandanschlag auf das Mehrfamilien- und Geschäftshaus Geißstraße 7 in der Stuttgarter Altstadt. Weitere 16 Bewohner_innen des vorwiegend von türkeistämmigen Arbeitsmigrant_innen, Bürgerkriegsgeflüchteten aus dem ehemaligen Jugoslawien und Asylsuchenden bewohnten Hauses erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen.

Das Feuer war gegen drei Uhr nachts im hölzernen Treppenhaus gelegt worden.

Im Mai 1996 verurteilte die 1. Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht Andreas H., einen 25-jährigen Serienbrandstifter aus Esslingen, zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungs-verwahrung,  unter anderem wegen des Mordes in 7 Fällen und des Mordversuchs in 86 Fällen.

Den Brandanschlag im Haus Geißstraße 7 gestand Andreas H. zwar in den polizeilichen Vernehmungen, vor Gericht bestritt er jedoch die Täterschaft.

Andreas H. hatte ebenso gestanden, aus "Ausländerhass" und aus Rache für einen angeblich durch Ausländer gegen ihn durchgeführten Raubüberfall im April und Juni 1995 weitere sieben, überwiegend von türkeistämmigen Arbeitsmigrant_innen bewohnte Mehrfamilienhäuser in Esslingen nachts angezündet und danach mit Hakenkreuzen, SS-Runen und Parolen wie "Kanaken Raus" und "Sieg Heil" versehene Bekennerschreiben hinterlassen zu haben.

Das Landgericht Stuttgart wertete die Bekennerschreiben jedoch nur als Versuche, mehr öffentliche "Beachtung" für die Brände zu erlangen. Gehasst, so die Lesart des Gerichts, habe Andreas S. lediglich diejenigen Ausländer, die ihn überfallen hatten.

Ein Vierteljahrhundert ist seit dem grausamen Brandanschlag vergangen. Die Todesopfer dieser rassistischen Gewalttat dürfen nicht vergessen werden. Mit der Gedenk- und Diskussionsveranstaltung möchten wir daher an die Opfer des rassistischen Brandanschlags und an das Leid der Hinterbliebenen erinnern.

Der Perspektive der Betroffenen wird im Rahmen der Veranstaltung jener Raum gegeben, der ihr im gesellschaftlichen Diskurs nur allzu oft verwehrt wird.

In einem Podiumsgespräch mit Fachleuten, Vertreter_innen von Betroffenenverbänden sowie mit Zeitzeugen sollen die zahlreich vorhandenen Anhaltspunkte für eine rassistische Tatmotivation in den Blick genommen und ein Bogen zu aktuellen rassistischen Gewalttaten gespannt werden. Außerdem möchten wir die politische Notwendigkeit und gesellschaftliche Relevanz der Auseinandersetzung mit rechter Gewalt und der Erinnerung an solche Gewalttaten herausarbeiten.

Es sprechen:

  • Prof. Dr. Tanja Thomas, Medienwissenschaftlerin mit Schwerpunkt Transformationen der Medienkultur
  • Chana Dischereit, Mit-Organisatorin im bundesweiten Aktionsbündnis „NSU-Komplex auflösen!“
  • Gökay Sofuoğlu, Landesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg e.V., der beim Brand als Berichterstatter vor Ort war
  • Mehmet Daimagüler, Nebenklageanwalt im NSU-Prozess
  • Engin Şanlı; Rechtsanwalt
  • Heike Kleffner, Geschäftsführerin des VBRG e.V., (Moderation)

Im Anschluss der Veranstaltung ist eine Gedenkaktion am Ort des Brandanschlags vorgesehen. Weitere Informationen hierzu werden zeitnah nachgereicht.

Ausschlussklausel: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.