Sachbeschädigung § 303
PMK: nicht zuzuordnen
Diese Chronik rechter Vorfälle informiert über rassistische und rechtsmotivierte Aktivitäten in Baden-Württemberg. Hierbei werden Gewalttaten ebenso wie Nötigung, Sachbeschädigung und Propagandadelikte berücksichtigt. Es ist jedoch von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen, da nicht alle Taten angezeigt werden bzw. an die Öffentlichkeit gelangen. Hin und wieder wird die rechtsgerichtete Motivation einer Tat nicht als solche benannt. In diesem Fall spielt die Wahrnehmung der Betroffenen eine wichtige Rolle bei der Einordnung der Delikte. Taten, bei denen die Beratungsnehmer_innen um eine vertrauliche Behandlung bitten, werden nicht veröffentlicht.
Sachbeschädigung § 303
PMK: nicht zuzuordnen
[Genaues Datum unklar] Auf das Schaufenster eines Juweliers in der Scheffelstraße wurden mehrere Hakenkreuze gemalt.
Volksverhetzung § 130 StGB
Ein 23-jähriger Mann hatte zunächst eine Frau am Bahnhof geschubst und dabei verletzt. Danach betrat er eine Buchhandlung und beschimpfte drei junge Männer mit rechtsradikalen Äußerungen. Gegenüber einer Verkäuferin, die umgehend einschritt, äußerte er weitere radikale Parolen. Als der 23-Jährige von der Frau aus dem Geschäft verwiesen wurde, beleidigte er auch diese.
In der Nacht auf den 22.10.2021 wurde im Stadtteil Waldshut das Gurs-Mahnmal, welches an die Deportation jüdischer Menschen aus Waldshut-Tiengen erinnert, mit Farbe beschädigt.
Wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereiningung gab es in Berlin, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen mehrere Durchsuchungen, die sich gegen 15 Männer und Frauen richtete. Sie sollen sich zur extrem rechten Vereinigung "Berserker Clan" zusammengeschlossen haben und sprachen immer wieder von der Vorbereitung auf den "Tag X", womit ein bewaffneter Aufstand gegen die bestehenden Strukturen in Deutschland gemeint sein soll. Bei den Durchsuchungen wurden u.a. Schusswaffen, Schreckschuffwaffen, Munition und Hieb- und Stichwaffen gefunden.
Zwischen dem 18.-19.10.2021 wurden an die Außenwand des Jugendzentrums am Busbahnhof rechtsradikale Symbole gesprüht.
Körperverletzung § 223 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
Erneut gab es einen Brandanschlag auf das selbstverwaltete Soziokulturelle Zentrum "club alpha 60". Gerade, als die Arbeiten an der verbrannten Lärmschutzwand beendet wurden, wurde diese erneut in Brand gesetzt. Der clup alpha 60 sieht dies als erneuten Angriff auf ihre politische und kulturelle Arbeit und auf ihre linke Infrastruktur.