Eine Betonmauer unter der Siemensbrücke in der Bahnhofstraße wurde u.a. mit einem Hakenkreuz beschmiert.
Chronik rechter Vorfälle in Baden-Württemberg
Diese Chronik rechter Vorfälle informiert über rassistische und rechtsmotivierte Aktivitäten in Baden-Württemberg. Hierbei werden Gewalttaten ebenso wie Nötigung, Sachbeschädigung und Propagandadelikte berücksichtigt. Es ist jedoch von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen, da nicht alle Taten angezeigt werden bzw. an die Öffentlichkeit gelangen. Hin und wieder wird die rechtsgerichtete Motivation einer Tat nicht als solche benannt. In diesem Fall spielt die Wahrnehmung der Betroffenen eine wichtige Rolle bei der Einordnung der Delikte. Taten, bei denen die Beratungsnehmer_innen um eine vertrauliche Behandlung bitten, werden nicht veröffentlicht.
Hakenkreuz-Schmiererei
Hakenkreuz-Schmiererei
Die Fassade des Rathauses in Östringen-Tiefenbach in der Straße "Westliche Hauptstraße" wurde zwischen 11.05. - 12.05.2019 mit "ACAB" und einem Hakenkreuz beschmiert.
Hakenkreuz-Schmiererei
Im Baustellenbereich Rindelbacher Straße/Alamannenstraße wurde zwischen Samstag und Sonntag ein gelbes Hakenkreuz gesprüht.
Neonazistische Schmierereien
Zwischen 09.05.-12.05. wurden eine Mauer und die Straße bei einer Unterführung der B3 mit Hakenkreuzen, "Adolf Hitler" und dem SS-Zeichen beschmiert.
"Fremdenfeindliche" Parolen und "Hitlergruß"
Drei Jugendliche skandierten in einer Straßenbahn beim Bertoldsbrunnen "fremdenfeindliche" Parolen. Eine der Personen zeigte beim Aussteigen aus der Bahn den "Hitlergruß".
Islamfeindliche und/oder antimuslimische Straftat
Volksverhetzung § 130 StGB
Flüchtlingsfeindlicher Angriff auf Person(en)
Sachbeschädigung § 303 StGB
Flüchtlingsfeindlicher Angriff auf Person(en)
Volksverhetzung § 130 StGB
Hakenkreuz-Schmiererei
Zwischen dem 06.05.-07.05.2019 wurden auf dem Gelände einer Lebensmittelfirma zwei Wände und zwei abgestellte Fahrzeuge unter anderem mit politisch motivierten Beleidigungen und einem Hakenkreuz beschmiert.
Islamfeindliche und/oder antimuslimische Straftat
Volksverhetzung § 130 StGB