In Offenburg-Albersbösch wurden Werbeplakate an zwei Bushaltestellen rassistisch verunstaltet.
Quelle: Meldung an die Beratungsstelle
Diese Chronik rechter Vorfälle informiert über rassistische und rechtsmotivierte Aktivitäten in Baden-Württemberg. Hierbei werden Gewalttaten ebenso wie Nötigung, Sachbeschädigung und Propagandadelikte berücksichtigt. Es ist jedoch von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen, da nicht alle Taten angezeigt werden bzw. an die Öffentlichkeit gelangen. Hin und wieder wird die rechtsgerichtete Motivation einer Tat nicht als solche benannt. In diesem Fall spielt die Wahrnehmung der Betroffenen eine wichtige Rolle bei der Einordnung der Delikte. Taten, bei denen die Beratungsnehmer_innen um eine vertrauliche Behandlung bitten, werden nicht veröffentlicht.
In Offenburg-Albersbösch wurden Werbeplakate an zwei Bushaltestellen rassistisch verunstaltet.
Quelle: Meldung an die Beratungsstelle
Während dem Finale des Ulmer Stadtpokals wurde ein Spieler des TSG Söflingen rassistisch beleidigt und es wurde eine Banane in seine Richtung geworfen. Daraufhin kam es laut Zeitungsbericht zu einem Handgemenge. Ein Fan des Srbija Ulm warf zudem eine Flasche und traf einen Spieler des TSG Söflingen.
Auf dem Gelände des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) wurden Schaukästen und Schilder beschädigt und Hakenkreuze in Dienstfahrzeuge gekratzt.
Körperverletzung § 223 StGB
[Genaues Datum unklar] Am Bahnhofsgebäude und an einem dortigen Buswartehäuschen wurde jeweils ein Hakenkreuz gesprüht.
[Genaues Datum unklar] Der Redakteur des Online-Mediums "Beobachternews" bekam zum wiederholten Mal von Personen aus der extremen Rechten Morddrohungen und seine Wohnadresse wurde im Netz veröffentlicht. Auch zuvor kam es schon zu Angriffen auf sein Wohnhaus.
In einer öffentlichen Männertoilette wurden rassistische Sprüche angebracht.
Volksverhetzung § 130 StGB
Volksverhetzung § 130 StGB:
Ein bereits wegen Volksverhetzung vorbestrafter 52-Jähriger versendet eine antimuslimische Mail an den Bürgermeister von Ummendorf. Das Verfahren wird eingestellt.
[PMK: nicht zuzuordnen]
Volksverhetzung § 130 StGB