Volksverhetzung § 130 StGB
Chronik rechter Vorfälle in Baden-Württemberg
Diese Chronik rechter Vorfälle informiert über rassistische und rechtsmotivierte Aktivitäten in Baden-Württemberg. Hierbei werden Gewalttaten ebenso wie Nötigung, Sachbeschädigung und Propagandadelikte berücksichtigt. Es ist jedoch von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen, da nicht alle Taten angezeigt werden bzw. an die Öffentlichkeit gelangen. Hin und wieder wird die rechtsgerichtete Motivation einer Tat nicht als solche benannt. In diesem Fall spielt die Wahrnehmung der Betroffenen eine wichtige Rolle bei der Einordnung der Delikte. Taten, bei denen die Beratungsnehmer_innen um eine vertrauliche Behandlung bitten, werden nicht veröffentlicht.
Flüchtlingsfeindlicher Angriff
Hakenkreuze und "Z" in Fahrzeuge gekratzt
In der Nacht auf den 21.05.2022 wurden im Bereich der Karlstraße in Neuburg und Herdern mehrere geparkte Fahrzeuge u.a. mit Hakenkreuzen und "Z" zerkratzt.
Antisemitische Straftat
Sachbeschädigung § 303 StGB
Antisemitische Straftat
Volksverhetzung § 130 StGB
Mann zeigt "Hitlergruß" und geht Passant_innen aggressiv an
Ein 48-jähriger Mann rief "Sieg Heil", zeigte den "Hitlergruß" und ging andere Passant_innen aggressiv an.
Zettel mit volksverhetzendem und rassistischem Inhalt angebracht
In der Nacht auf den 19.05.2022 wurden an mehreren Gebäuden, Briefkästen und Verkehrszeichen an der Großen Flaterstraße und an der Leinfelder Straße Zettel mit volksverhetzendem, rassistischem Inhalt angebracht.
Islamfeindliche und/oder antimuslimische Straftat
Am 19.05.2022 kam es laut einer Kleinen Anfrage (BT Drs. 20/4618) zu einer antimuslimischen Straftat, die dem Straftatbestand Volksverhetzung zugerechnet wurde. Auf Nachfrage von "Allgäu rechtsaußen" gab das zuständige Polizeipräsidium Ravensburg an, dass es sich wohl um folgende Tat handeln müsse:
"Am 20. Mai ging bei einer Firma aus Ravensburg ein Brief-Schreiben ein, in dessen Inhalt sich der Verfasser teils volksverhetzend, teils beleidigend und drohend äußerte. Der Verfasser richtete sich dabei nicht gegen eine bestimmte Gruppe, sondern hetzte gleich gegen mehrere. Dieser konnte jedoch laut PMK-Meldung nicht ermittelt werden. Das dortige Datum dürfte der mutmaßliche Zeitpunkt der Tat am Vortag sein."
Antisemitische Beleidigung und Vortäuschung einer Straftat
Ein Mann beleidigte in einem Lebensmittelgeschäft in der Eisenbahnstraße Kund_innen und Angestellte unter anderem auch antisemitisch. Nachdem ein Hausverbot ihm gegenüber ausgesprochen wurde, täuschte er zudem vor, dass er durch Mitarbeitende geschlagen worden sei.
Flüchtlingsfeindlicher Angriff
Volksverhetzung § 130 StGB
Antisemitische Straftat
Volksverhetzung § 130 StGB