Die Fotoinstallation des Projekts "Wurzeln" auf dem Alten Friedhof wurde von Unbekannten beschädigt. Die Installation ist Teil der Initiative "Holzgerlingen gegen Rassismus".
Chronik rechter Vorfälle in Baden-Württemberg
Diese Chronik rechter Vorfälle informiert über rassistische und rechtsmotivierte Aktivitäten in Baden-Württemberg. Hierbei werden Gewalttaten ebenso wie Nötigung, Sachbeschädigung und Propagandadelikte berücksichtigt. Es ist jedoch von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen, da nicht alle Taten angezeigt werden bzw. an die Öffentlichkeit gelangen. Hin und wieder wird die rechtsgerichtete Motivation einer Tat nicht als solche benannt. In diesem Fall spielt die Wahrnehmung der Betroffenen eine wichtige Rolle bei der Einordnung der Delikte. Taten, bei denen die Beratungsnehmer_innen um eine vertrauliche Behandlung bitten, werden nicht veröffentlicht.
Fotoinstallation beschädigt
Antisemitische Straftat
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Rechtsradikale Parolen
Mutmaßlich aufgrund eines Sturzes am Bahnhof brach ein blutüberströmter Mann vor einem Haus in der Bergstraße zusammen. Als sich der Rettungsdienst um ihn kümmern wollte, trat er um sich und schrie dabei mehrfach rechtsradikale Parolen.
Antisemitische Straftat
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Mutmaßlich volksverhetzende Aufkleber
[Genaues Datum unklar] Anfang der Woche wurden Aufkleber an einem Wegweiser an der Enz angebracht. Die Polizei ermittelt wegen Verdachts der Volksverhetzung in Form der Verharmlosung des Holocaust.
Oberbürgermeister erhält Morddrohungen
Der Oberbürgermeister Christof Bolay erhielt hunderte Hasskommentare und teils auch Morddrohungen aus dem Spektrum der Pandemieleugner_innen, nachdem er eine Allgemeinverfügung zum Unterbinden der unangemeldeten Demonstrationen erließ.
Antisemitische Straftat
Volksverhetzung § 130 StGB
Antisemitische Straftat
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Antisemitische Straftat
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Antisemitische Straftat
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen