Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Diese Chronik rechter Vorfälle informiert über rassistische und rechtsmotivierte Aktivitäten in Baden-Württemberg. Hierbei werden Gewalttaten ebenso wie Nötigung, Sachbeschädigung und Propagandadelikte berücksichtigt. Es ist jedoch von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen, da nicht alle Taten angezeigt werden bzw. an die Öffentlichkeit gelangen. Hin und wieder wird die rechtsgerichtete Motivation einer Tat nicht als solche benannt. In diesem Fall spielt die Wahrnehmung der Betroffenen eine wichtige Rolle bei der Einordnung der Delikte. Taten, bei denen die Beratungsnehmer_innen um eine vertrauliche Behandlung bitten, werden nicht veröffentlicht.
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Hausfriedensbruch § 123 StGB
Eine 43-Jährige bedrohte und beleidigte Passant_innen am Rondell in der Bahnhofstraße. Sie äußerte sich dabei auch volksverhetzend.
Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Verhetzende Beleidigung § 192a StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Sachbeschädigung § 303 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
Diebstahl § 242 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Entlang des Rotteckrings wurden im Zuge der Wanderausstellung "Zwischen Erfolg und Verfolgung - jüdische Stars im deutschen Sport bis 1933 und danach" Fotografien von 17 herausragenden jüdischen Sportler_innen ausgestellt. Nachdem es laut der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) bereits zuvor zu Beschädigungen einzelner Ausstellungsstücke gekommen war, wurde die Skulptur des jüdischen Basketballers Ralph Klein zerbrochen und damit zerstört. Die Ausstellenden gehen dabei von einer antisemitischen Tatmotivation aus.