Beleidigung § 185 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Diese Chronik rechter Vorfälle informiert über rassistische und rechtsmotivierte Aktivitäten in Baden-Württemberg. Hierbei werden Gewalttaten ebenso wie Nötigung, Sachbeschädigung und Propagandadelikte berücksichtigt. Es ist jedoch von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen, da nicht alle Taten angezeigt werden bzw. an die Öffentlichkeit gelangen. Hin und wieder wird die rechtsgerichtete Motivation einer Tat nicht als solche benannt. In diesem Fall spielt die Wahrnehmung der Betroffenen eine wichtige Rolle bei der Einordnung der Delikte. Taten, bei denen die Beratungsnehmer_innen um eine vertrauliche Behandlung bitten, werden nicht veröffentlicht.
Beleidigung § 185 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Volksverhetzung § 130 StGB
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Die extreme Rechte versucht die Tötung einer 17-Jährigen in Asperg für ihre rassistische Ideologie zu instrumentalisieren. Auch der Bürgermeister gerät dabei ins Visier von rechter Hetze, Beleidigungen und Bedrohungen. In einer Telegram-Gruppe der "Identitären Bewegung" tauchte ein Bild von ihm auf, unter dem behauptet wurde, er hätte ein von der "IB" aufgestelltes Holzkreuz entfernt. Tatsächlich trug der Bürgermeister das Kreuz lediglich einige Meter weiter, da es zum einen an seinem ursprünglichen Platz im Weg stand und die Aktion auch nicht mit den Angehörigen abgesprochen war.
Zwei Männer im Alter von 28 und 30 Jahren befuhren mit ihren Fahrrädern die Ladestraße, als sie plötzlich von einer Gruppe von vier Männern an der Weiterfahrt gehindert wurden. Die Angreifer gingen die beiden Männer verbal an und beleidigten sie rassistisch. Ein 57-Jähriger schlug den 28-Jährigen ins Gesicht und zückte ein Klappmesser, dass er ihm an den Hals hielt. Die beiden Betroffenen konnten sich glücklicherweise aus der Situation befreien.
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB
Volksverhetzung § 130 StGB
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen
Volksverhetzung § 130 StGB
PMK: nicht zuzuordnen