Glossar

Das Ziel von Antidiskriminierungsarbeit ist die Unterstützung von Menschen, die Diskriminierung erfahren und die Sensibilisierung für das Thema.

Antimuslimischer Rassismus bezeichnet die Abwertung von Muslim_innen. Betroffen sind häufig auch Menschen, die als muslimisch wahrgenommen werden.

Unter dem Begriff Antisemitismus versteht man jede Form von gruppenbezogener Feindschaft gegenüber Jüdinnen und Juden. Diese Feindschaft kann sich in Vorurteilen, Abneigung, Diskriminierung, Sachbeschädigung, wörtlichen oder körperlichen Angriffen äußern.

Mit dem Begriff Antiziganismus wird die Feindschaft gegenüber Sinti und Roma benannt.

Das Recht auf Asyl war – aus den Erfahrung der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) heraus – lange Zeit fester Bestandteil der politischen Identität der Bundesrepublik Deutschland und ihres Grundgesetzes (Art. 16).

Der Begriff „Ausländer_in“ bezieht sich im Kontext der deutschen Gesellschaft auf Menschen, die keinen deutschen Pass haben.

Diskriminierung bezeichnet die ungerechte und ungleiche Behandlung sowie Herabwürdigung von Gruppen bzw. Individuen.

„Ethnie“ ist ein wissenschaftlicher Begriff aus der Ethnologie und bezeichnet eine Gruppe von Menschen, die sich (angeblich) auf eine gemeinsame Abstammung, Geschichte, Religion und Sprache bezieht.

Ethnopluralismus ist ein Theoriekonzept der Neuen Rechten. An Stelle des alten biologischen Rassismus wurde mit dem Ethnopluralismus eine kulturelle Form des Rassismus in den Vordergrund gestellt.

Fremdenfeindlichkeit bezeichnet die Abwertung von Menschen (vermeintlicher) nicht-deutscher Herkunft, „anderer Hautfarbe“ etc.

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